Erneute Überarbeitung unserer Satzung

Auf der Generalversammlung 2018 müssen wir nochmal unsere Satzung aktualisieren. Auf der Generalversammlung 2017 haben wir unserer Satzung auf Basis der neuen Satzungsvorlage vom Kolpingwerk aktualisert. Dabei haben wir einige Anpassungen an unsere örtlichen Gegebenheiten vorgenommen und die Satzung zur Genehmigung nach Köln geschickt. Die Prüfung in Köln hat fast ein ganzes Jahr gedauert, auf Basis der erhaltenen Kommentare und Anmerkungen mussten wir nochmal einige Anpassungen vornehmen.

Die neue Satzung liegt auch bei Tina und Hans Albers, Westerholt 9, zur Einsicht bereit.

Hier zusammengefasst die wichtigsten Änderungen:

  • Vereinszweck überarbeitet gemäß aktueller Freistellungsbescheid Finanzamt und Pflichtvorgaben Köln
  • Vorstandswahlen müssen geheim stattfinden (nicht diskutierbare, verpflichtende Vorgabe aus Köln)
  • Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt 14 Tage vorher per Aushang am schwarzen Brett und Veröffentlichung auf der Homepage (in der alten Variante per „Schriftform“ per Botengänger haben wir keinen Poststempel und können somit im Zweifelsfall keinen Nachweis führen. Selbstverständlich laden wir weiterhin per Botengänger ein)
  • Protokoll der Mitgleiderversammlung wird spätestens 8 Wochen später zur Kenntnis gegeben, dazu reicht das Auslegen des Protokolls beim Vorsitzenden oder auf unseren Veranstaltungen. Unsere Variante mit Protokollprüfer wird von Köln sehr kritisch gesehen.
  • Soll-Regelung: Vorstandsposten max. 10 Jahre (Kolpingjugend 5 Jahre)
  • Aufgaben der Vorstandsmitglieder entfallen aus der Satzung, statt dessen gibt sich der der Vorstand dafür eine (damit identische) Geschäftsordnung
  • Jahrsesabschluss  ist Kalenderjahr