Ausgefallene Mitgliederversammlung

Unsere für den 20.3.20 geplante Mitgliederversammlung mussten wir Coronabedingt absagen. In Abstimmung mit dem Kolpingwerk Köln hat der Vorstand beschlossen, diese nicht nachzuholen. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Kassenprüfer haben das Ergebnis der Kassenprüfung schriftlich dokumentiert
  • Über den Verzicht auf einen Nachholtermin für die ausgefallene Mitgliederversammlung muss ein Vorstandsbeschluss vorliegen, der schriftlich von allen Vorstandsmitgliedern bestätigt wird

Die Kassenprüfer verfassen ihren Bericht generell schriftlich. Auf der per Videokonferenz am 16.4.20 gehaltenen Vorstandssitzung wurde der Verzicht auf den Nachholtermin einstimmig beschlossen. Das Protokoll dieser Vorstandssitzung wurde von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben. Somit erfüllen wir alle Voraussetzungen und holen die Versammlung für 2020 nicht nach. Da für die Mitgliederversammlung 2020 keine besonderen Themen anstanden, denken wir, dass die Entscheidung im Sinne unserer Mitglieder ist und bitten dafür um Verständnis.
Einblicke in die Vorstands- und Kassenunterlagen sind natürlich möglich, dazu einfach beim Vorstand melden